BMBF hat eine FAQ-Liste zum Bescheinigungsverfahren bei der steuerlichen Forschungsförderung veröffentlicht

Das Gesetz zur steu­er­li­chen För­de­rung von For­schung und Ent­wick­lung ermög­licht die steu­er­li­che Begüns­ti­gung von For­schungs­aus­ga­ben von Unter­neh­men. Aber wie kön­nen diese einen Antrag stel­len? Das BMBF hat zum Beschei­ni­gungs­ver­fah­ren eine FAQ-​​Liste ver­öf­fent­licht.

Offen ist nach wie vor, wer die Beschei­ni­gun­gen vor­neh­men wird. Das Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren zur Bestim­mung der zukünf­ti­gen Bescheinigungsstelle(n) wird der­zeit durch­ge­führt. Nach Beauf­tra­gung der Stel­len wer­den diese im Gemein­sa­men Minis­te­ri­al­blatt ver­öf­fent­licht. Es ist damit zu rech­nen, dass eine Antrags­stel­lung vor­aus­sicht­lich ab Sommer/​Herbst 2020 mög­lich ist.

Die FAQ-​​Liste ist hier abruf­bar.

 

Ansprech­par­ter:

Dr. Susanne Gewin­nus
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E-​​Mail: gewinnus.​susanne@​dihk.​de

Jens Gewin­nus
Tel.: 030 – 20308-​​2602
E-​​Mail: gewinnus.​jens@​dihk.​de