Befristeter Antragsstopp beim Förderprogramm ZIM
Seit dem 07. Oktober 2021 können vorübergehend keine Anträge mehr für Zuschüsse im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) angenommen werden; dies gilt auch für Projektskizzen. Hiervon ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen von bilateralen und multilateralen Ausschreibungen sowie Anträge für Leistungen zur Markteinführung.
In den letzten Monaten ist die Nachfrage nach Förderung aus dem ZIM erheblich gestiegen. Vor dem Hintergrund der begrenzten verfügbaren Mittel und der bereits sehr deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten sind gem. Nr. 1.2 der ZIM-Richtlinie steuernde Maßnahmen notwendig. Daher können nach dem 07. Oktober 2021, vorübergehend keine Anträge mehr für Zuschüsse im ZIM angenommen werden (befristeter Antragsstopp); dies gilt auch für Projektskizzen.