Befristeter Antragsstopp beim Förderprogramm ZIM

Seit dem 07. Okto­ber 2021 kön­nen vor­über­ge­hend keine Anträge mehr für Zuschüsse im Zen­tra­len Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mit­tel­stand (ZIM) ange­nom­men wer­den; dies gilt auch für Pro­jekt­skiz­zen. Hier­von aus­ge­nom­men sind Anträge mit inter­na­tio­na­len Part­nern im Rah­men von bila­te­ra­len und mul­ti­la­te­ra­len Aus­schrei­bun­gen sowie Anträge für Leis­tun­gen zur Markt­ein­füh­rung.

In den letz­ten Mona­ten ist die Nach­frage nach För­de­rung aus dem ZIM erheb­lich gestie­gen. Vor dem Hin­ter­grund der begrenz­ten ver­füg­ba­ren Mit­tel und der bereits sehr deut­lich ver­län­ger­ten Bear­bei­tungs­zei­ten sind gem. Nr. 1.2 der ZIM-​​Richtlinie steu­ernde Maß­nah­men not­wen­dig. Daher kön­nen nach dem 07. Okto­ber 2021, vor­über­ge­hend keine Anträge mehr für Zuschüsse im ZIM ange­nom­men wer­den (befris­te­ter Antrags­stopp); dies gilt auch für Pro­jekt­skiz­zen.

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