Ver­an­stal­tung


Die neue Betriebssicherheitsverordnung

22.07.2015, 14:00 — 16:00 Uhr
Am 22.07.2015, 14:00 — 16:00 Uhr
Preis Pro Per­son 30,00
Anmel­de­phase 10.06.2015 — 22.07.2015
Ort IHK Gießen-​​Friedberg
Semi­n­ar­ge­bäude Gie­ßen
Flut­gra­ben 4
35390 Gie­ßen

Für Unter­neh­men und Betrei­ber von Maschi­nen und Anla­gen ist die Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung (Betr­SichV) eine maß­geb­li­che recht­li­che Grund­lage für die Wahr­neh­mung der Arbeit­ge­ber­ver­ant­wor­tung. Sie regelt die Anfor­de­run­gen an die Sicher­heit und den Gesund­heits­schutz bei der Ver­wen­dung von allen Arbeits­mit­teln und beim Betrieb über­wa­chungs­be­dürf­ti­ger Anla­gen.

Mit Wir­kung zum 01.06.2015 wird die bis­he­rige Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung von einer neuen Ver­ord­nung abge­löst. Der neue Name lau­tet: „Ver­ord­nung über Sicher­heit und Gesund­heits­schutz bei der Ver­wen­dung von Arbeits­mit­teln (Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung – Betr­SichV)“. Mit der neuen Ver­ord­nung soll unter ande­rem auch eine bes­sere Anpas­sung an Schnitt­stel­len zu ande­ren Rechts­vor­schrif­ten, ins­be­son­dere an das Pro­dukt­si­cher­heits­ge­setz (Prod-​​SG) und deren Rechts­ver­ord­nun­gen erzielt wer­den.

Die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung bil­det das zen­trale Ele­ment der neuen Ver­ord­nung. Dabei sind die Anfor­de­run­gen zur Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung für alle Arbeits­mit­tel, d.h. Werk­zeuge, Geräte, Maschi­nen oder Anla­gen deut­lich erwei­tert wor­den.

Des Wei­te­ren erge­ben sich ins­be­son­dere Ände­run­gen in den Berei­chen Druck­an­la­gen, Anla­gen in explo­si­ons­ge­fähr­de­ten Berei­chen und Auf­züge.

Die Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung in Koope­ra­tion mit dem TÜV Rhein­land gibt Ihnen einen Über­blick zu den Neue­run­gen der Ver­ord­nung.

Pro­gramm­flyer

Die Anmel­de­phase endete am 22.07.2015.