Die CE-Kennzeichnung wird mittlerweile von etwa 25 EG-Richtlinien vorgeschrieben. Diese sogenannten CE-Richtlinien formulieren dabei vor allem Sicherheitsanforderungen für Produkte, die auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden sollen.
Unternehmen sind also von der CE-Kennzeichnung betroffen, wenn ihre Produkte unter eine oder auch mehrere CE-Richtlinie fallen. Dann sind die gesetzlichen Vorgaben dieser Richtlinien zu erfüllen – und das heißt für die Unternehmen im Wesentlichen:
- Risikobeurteilung durchführen
- Sicherheitsmaßnahmen realisieren
- Benutzerinformation erstellen sowie
- CE-Konformität nachweisen.
Diese CE-Maßnahmen sollte man kennen und dabei auch verstehen, wie sie miteinander zusammenhängen und was diese Maßnahmen für das eigene Unternehmen konkret bedeuten.
In diesem Seminar werden alle grundlegenden CE-Maßnahmen erläutert und dabei in einem CE-Praxisleitfaden zusammengefasst – so erhält man einen vollständigen und auch handlungsorientierenden Überblick.
Bitte beachten Sie, dass dieses Seminar Teil einer Reihe von Seminaren und dazugehörigen Praxisworkshops ist.
Am 13.07.2016 sowie dem 12.10.2016 finden weitere Grundlagenseminare statt.
Die Praxisworkshops sind für den 17.03.2016, den 14.07.2016 und den 13.10.2016 angesetzt.