Nanomaterialien anwendungssicher und umweltverträglich entwickeln und nutzen

Die Bun­des­be­hör­den füh­ren ihr koope­ra­ti­ves und über­grei­fen­des Pro­gramm zur Erar­bei­tung von Sicher­heits­richt­li­nien für Nano­ma­te­ria­lien und andere neu­ar­tige Werk­stoffe seit 2008 erfolg­reich fort. Es hat bereits zu einem deut­li­chen Wis­sens­zu­wachs im Bereich der siche­ren Hand­ha­bung der neuen Stoffe geführt. Die­ses Wis­sen ist spä­ter auch in die euro­päi­sche Debatte um die Anpas­sung der Stoff­ge­setz­ge­bun­gen für Nano­ma­te­ria­lien ein­ge­flos­sen. Am 14.09.16 hat die Bun­des­re­gie­rung ihren neuen Akti­ons­plan „Nano­tech­no­lo­gie 2020“ ver­öf­fent­licht. Ziel ist die wis­sen­schaft­li­che Ein­schät­zung der Pro­ble­ma­tik, um die künf­tige Wei­ter­ent­wick­lung von Schutz­vor­schrif­ten auf Lan­des– und EU-​​Ebene zu ermög­li­chen.

Die For­schungs­stra­te­gie wird durch eigene For­schung der betei­lig­ten Häu­ser, Aus­schrei­bung und Ver­gabe von For­schungs­dienst­leis­tun­gen an Dritte sowie durch Betei­li­gung an vor­wie­gend öffent­lich geför­der­ten Dritt­mit­tel­pro­jek­ten umge­setzt. Die For­schungs­stra­te­gie, die wie der Akti­ons­plan „Nano­tech­no­lo­gie“ für den Zeit­raum bis 2020 ange­legt ist, wird durch eine Exper­ten­gruppe der betei­lig­ten Bun­des­be­hör­den beglei­tet und eva­lu­iert.

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