In einem Jahr läuft die Umstellungsfrist bei ISO 9001 und ISO 14001 ab

In einem Jahr müs­sen Unter­neh­men auf die neue 2015er Ver­sion der ISO 9001 (Qua­li­täts­ma­nage­ment) bzw. ISO 14001 (Umwelt­ma­nage­ment) umge­stellt haben, denn am 15. Sep­tem­ber 2018 ver­lie­ren Zer­ti­fi­kate der bei­den wich­ti­gen Nor­men ihre Gül­tig­keit. Eine Nicht­ein­hal­tung die­ser Frist kann erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf das Geschäft und die Repu­ta­tion haben.
Die Frist gilt auch für ver­wandte Qua­li­täts­ma­nage­ment­stan­dards wie die AS91XX:2016 Serie für die Luft– und Raum­fahrt­in­dus­trie, die IATF 16949:2016 für die Auto­mo­bil­in­dus­trie und die ISO/​TS 22163:2017 für die Bahn­in­dus­trie.
Für Unter­neh­men ist es wich­tig, zeit­nah mit der Umstel­lung zu begin­nen, um für Durch­füh­rung und Über­prü­fung mög­li­cher Kor­rek­tur­maß­nah­men genü­gend Zeit zur Ver­fü­gung zu haben. Die Umstel­lungs­dauer lässt sich nicht vor­aus­sa­gen und ist von der Ent­wick­lung des jewei­li­gen Unter­neh­mens abhän­gig. Mit­tels einer Gap-​​Analyse kön­nen im Vor­feld Berei­che iden­ti­fi­ziert wer­den, auf die sich ein Unter­neh­men fokus­sie­ren sollte. Audi­to­ren kön­nen im Anschluss den Zeit­auf­wand rea­lis­tisch ein­schät­zen.