Ihre Meinung zur Maschinenrichtlinie ist gefragt!

Gegen­wär­tig führt die EU-​​Kommission eine Eva­lu­ie­rung der aktu­ell gel­ten­den Maschi­nen­richt­li­nie 2006/​42/​EG durch. Die für die Maschi­nen­in­dus­trie wich­tigste euro­pa­weite Pro­dukt­vor­schrift soll umfas­send auf ihre Taug­lich­keit über­prüft wer­den. Je nach Ergeb­nis könnte die­ser Pro­zess in einer Über­ar­bei­tung der Richt­li­nie enden.

Gefragt wird bei­spiels­weise nach der Bekannt­heit des CE-​​Zeichens, nach der Effek­ti­vi­tät von Behör­den in Berei­chen wie der Markt­über­wa­chung oder unter­schied­lichs­ten Markt­ent­wick­lun­gen. Ebenso wird aber auch nach Bar­rie­ren für Unter­neh­men oder Unklar­hei­ten bei der Anwen­dung der Maschi­nen­richt­li­nie gefragt.

Es ist wich­tig, dass mög­lichst viele Unter­neh­men den online-​​Fragebogen aus­fül­len. Nur so erhält die Indus­trie das not­wen­dige Gewicht, um auch erhört zu wer­den. Daher emp­fiehlt IHK Hes­sen inno­va­tiv allen betrof­fe­nen Unter­neh­men, sich an der Befra­gung zu betei­li­gen.

Die Kon­sul­ta­tion ist öffent­lich, d.h. sie kann von allen Inter­es­sier­ten wahr­ge­nom­men wer­den.

Die Teil­nahme an der Kon­sul­ta­tion ist noch bis zum 16.12.2016 mög­lich.

Den Fra­ge­bo­gen fin­den Sie auf der Web­site der EU-​​Kommission.

Nach Zugang auf den Fra­ge­bo­gen kann die­ser auch auf deutsch ange­zeigt wer­den.